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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen / EventHouse-Schweiz AG, 5072 Oeschgen – gültig ab 12.01.2023

1. Geltungsbereich

Unter Vorbehalt abweichender schriftlicher Vereinbarung, gelten diese Geschäftsbedingungen von der EventHouse-Schweiz AG gelieferten Waren und Dienstleistungen sämtlicher Art.

Die vorliegenden AGB gelten als ständige Grundlage für alle mündlichen und schriftlichen Angebote und Aufträge und sind auf https://www.eventhouse-schweiz.ch veröffentlicht. Es gilt immer die aktuellste Version der vorliegenden AGB. Der Kunde hat die Möglichkeit diese AGB vor Auftragsbeginn zu lesen.

Der Kunde ist für die Einhaltung aller Bewilligung, welche Gesetzes wegen eingeholt werden müssen, selber verantwortlich.

2. Lieferung oder Abholung

Lieferungen erfolgen ausschließlich ab Lager, Hinterdorfstrasse 424, 5072 Oeschgen oder Industriestrasse 2, 4800 Zofingen. Waren, die im EventHouse-Schweiz AG domizilierten, betriebseigenen Fahrzeugen geliefert werden, sind versichert.

Für versandte Fracht mit Post oder anderen Speditions- und Transportfirmen kann EventHouse-Schweiz AG keine Haftung übernehmen und den Liefertermin garantieren. Transportschäden sind innerhalb 24 Stunden nach Auslieferung schriftlich (Mail, Brief) an EventHouse-Schweiz AG zu melden.

Für Preiserhöhungen oder verspätete Lieferungen von Zulieferanten ist EventHouse-Schweiz AG nicht verantwortlich. Es darf ein anderer Lieferant berücksichtigt werden, der die benötigte Ware an Lager hat. Die Preisdifferenz wird dem Kunden umgehend kommuniziert. Es besteht deshalb kein Rücktrittsrecht vom ursprünglichen Auftrag.

3. Preise / Offerten

Alle in unseren Preislisten aufgeführten Preisen verstehen sich freibleibend. Sie können infolge Währungsschwankungen und veränderten Beschaffungskosten sowie aufgrund von Änderungen der Zoll- und Steuergesetze jederzeit angepasst werden.

Schwerverkehrsabgabe, Maut, Frachtkosten und Verpackungen werden nach Aufwand verrechnet. Die verbindliche Offerte beträgt 30 Tage ab Ausstellung oder nach Auftrag nach Bestelldatum.

Über unvorhergesehene Ereignisse oder Hindernisse, auf welche die EventHouse-Schweiz AG keinen Einfluss hat, muss der Kunde umgehend informiert werden. Falls sich der ursprüngliche Preis ändert, wird das schriftlich bestätigt. Es besteht kein Rücktrittsrecht vom begonnenen Auftrag.

Werden EventHouse-Schweiz AG bereits in Auftrag gegebene bestätigte Aufträge ohne schriftlich mitgeteilt bzw. von EventHouse-Schweiz AG genehmigten Grund storniert, werden dem Kunden 50% des bestätigten Gesamtpreises und alle damit verbundene Aufträge in Rechnung gestellt.

4. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer bleibt Eigentürmer seiner gesamten Produkte und Leistungen, bis der Kunde alles vollständig bezahlt hat.

5. Regiearbeiten / Express-Arbeiten und Lieferungen

Sämtliche Arbeiten, auch Planänderungen, Zeichnungen, Zusatzlieferungen und Rüstzeiten werden entsprechend Aufwand zu unseren Tarifen verrechnet. Auch Nacht- und Feiertagszuschläge werden zusätzlich mit 25% bis 50 % auf den normalen Stundenansatz verrechnet. Express-Lieferungen werden ebenfalls je nach Aufwand zusätzlich verrechnet.

6. Sicherheitsvorschrift

Der Kunde verpflichtet sich, alle gemieteten Geräte über einen Fehlerstromschutzschalter zu betreiben.

Wird die Arbeit auf Verlangen des Kunden verzögert, gehen die Haftungsrisiken zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt auf den Kunden über.

Für allfällige Schäden oder Unfälle, die dem Kunden auf der Baustelle entstehen, haftet der Kunde vollumfänglich selbst. Der Kunde darf die Baustelle während der Auftragsausführung weder manipulieren noch Änderungen vornehmen, sonst haftet der Kunde für Folgeschäden und Weiteres.

EventHouse-Schweiz AG arbeitet professionell und mit allergrösster Sorgfalt. Wird sein Werkzeug während der Arbeit beschädigt, bezahlt PSO den Ersatz seiner Werkzeuge. Andererseits gehen die Gefahr und der Ersatz von nicht vorhersehbaren Schäden an Werkzeugen usw., welche vom Kunden zur Verfügung gestellt wurde, auf den Kunden über.

7. Gewährleistung

EventHouse-Schweiz AG haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Materialien im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche. Während der Mietdauer auftretende Defekte oder Pannen sind unvorhersehbar; daher wird vom Kunden ausdrücklich auf jede Schadenersatzforderung verzichtet.

Von der Garantie bzw. Gewährleistung und Verantwortlichkeit von EventHouse-Schweiz AG sind alle Mängel ausgenommen, welche nicht nachweislich ihren Ursprung in schlecht ausgeführter Arbeit haben, d.h. alle Mängel, welche sich ergeben durch normale Abnützung, Überlastung, nicht erfolgter oder mangelhafter Wartung oder Mängel infolge anderer Ursachen, die sich der Kontrolle von EventHouse-Schweiz AG entziehen. Die Garantie erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen vornehmen, oder, wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend (innert 2 Arbeitstagen nach Kenntnisnahme) alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und EventHouse-Schweiz AG nicht schriftlich begründet per Einschreiben informiert, bzw. EventHouse-Schweiz AG nicht die Gelegenheit gibt, den Mangel selbst zu beheben.

8. Zahlungskonditionen / Eigentumsvorbehalt

Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei einem Auftragsvolumen von über CHF 10´000.- muss eine Anzahlung von mindestens 30% des Auftragsvolumens nach Auftragserteilung, sprich A-Kontorechnung erbracht werden. Weitere mindestens 30% bei Beginn der Installation des Events. Bei Zahlungsverzug behält sich EventHouse-Schweiz AG vor, keine Lieferungen vorzunehmen. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Alle gelieferten Waren bleiben zu 100% Eigentum der Firma EventHouse-Schweiz AG. Unberechtigte Abzüge oder verspätete werden mit 5% Verzugszins (Mahnspesen CHF 25.-, Bearbeitungsspesen, Inkasso) nachbelastet.

9. Rücktritt / Annullierung

Annulliert der Kunde eine bereits bestätigte Miete, betragen die allfälligen Annullationskosten:

Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 %

Bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50 %

Bis  3 Tage vor Mietbeginn:  75 %

Danach 100% des vereinbarten Mietbetrages.

Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell bestellte oder angefertigte Materialien, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall voll verrechnet. Ebenso Mietausfälle, die durch die ursprüngliche Materialreservationen entstanden sind.

10. Rückgabe des Mietmaterials

Die Mietware ist nach Gebrauch sauber und gereinigt zurückzugeben. Geschirr, Gläser und Bestecke dürfen keine Wassertropfen oder Kalkrückstände aufweisen.

Die schriftlich vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Retourniertes Material wird von uns getestet. EventHouse-Schweiz AG behält sich das Recht vor, während 3 Tagen nach Retournierung des Mietmaterials, bei Defekten, Schäden, auf den Kunden Regress zu nehmen. Die allfälligen Reparaturkosten werden in Rechnung gestellt.

Nicht retourniertes oder beschädigtes Mietmaterial wird zum Wiederbeschaffungspreis, respektive Wiederherstellungspreis und Ausfalltage, in Rechnung gestellt.

11. Haftung

EventHouse-Schweiz AG haftet nicht für Mietgeräte, Subunternehmer und Künstler.

Für Geräte und Logistikmaterial welches von Kunden unsachgemäß betrieben wird, haftet der Mieter. Für gemietete Geräte und Logistikmaterialien haftet der Mieter vor Ort des Events. Es ist Sache des Mieters für Vandalismus, Diebstahl, Elementarschäden (Wasser, Feuer, Sturm) eine Versicherung abzuschließen. EventHouse-Schweiz AG übernimmt keine Garantie für den Erfolg eines Events!

Fehlerhafte Installationen von Dritten können EventHouse-Schweiz AG nicht zur Last gelegt werden.

Muss die Auftragsausführung wegen Personenausfällen unterbrochen werden, informiert EventHouse-Schweiz AG den Kunden unverzüglich. Die bereits ausgeführte Arbeit wird abgenommen und vom Kunden vollständig bezahlt. EventHouse-Schweiz AG offeriert einen neuen Fortführungstermin. Der Kunde hat das Recht, den Restauftrag an Dritte zu vergeben.

12. Gerichtstand

Der Gerichtstand für allfällige Streitigkeiten ist CH 5080 Laufenburg im Kanton Aargau.

Zur Anwendung gelangt ausschließlich das Schweizerische Recht.